Ihre Wohngebäudeversicherung übernimmt Sturmschäden am Dach in der Regel ab Windstärke 8 (ab rund 62 km/h), viele moderne Tarife bereits ab Windstärke 7. Voraussetzung: Sie dokumentieren den Schaden, melden ihn umgehend und lassen ihn erst nach Freigabe reparieren. Das Gebäude zahlt die Wohngebäude-, beschädigtes Inventar die Hausratversicherung.

Ein Sturm zieht über die Region, am nächsten Morgen fehlen Ziegel, die Regenrinne hängt herab oder eine Dachplatte liegt im Garten. Die erste Frage lautet fast immer: Wer kommt für den Schaden auf? Die gute Nachricht: Sturmschäden am Dach sind über die Wohngebäudeversicherung meist abgedeckt – wenn Sie einige wichtige Regeln beachten. Hier lesen Sie, ab welcher Windstärke die Versicherung zahlt, welche Police für welchen Schaden zuständig ist und was nach dem Sturm zu tun ist.
Damit ein Schaden als Sturmschaden anerkannt wird, verlangen die meisten Wohngebäudeversicherungen mindestens Windstärke 8 auf der Beaufort-Skala – das entspricht Windgeschwindigkeiten ab rund 62 km/h (Windstärke 8 reicht von 62 bis 74 km/h). Viele moderne Tarife leisten bereits ab Windstärke 7. Entscheidend ist der Wind am Schadensort, nicht der persönliche Eindruck vom Unwetter. Bei niedrigeren Windgeschwindigkeiten kann die Versicherung die Zahlung ablehnen, weil dann streng genommen kein versicherter Sturm vorliegt.
Ob am Schadenstag tatsächlich die geforderte Windstärke erreicht wurde, müssen im Zweifel Sie belegen. Den amtlichen Nachweis liefert der Deutsche Wetterdienst (DWD), der die gemessenen Windgeschwindigkeiten der nächstgelegenen Wetterstation dokumentiert. Viele Versicherer prüfen diese Daten selbst – ein eigener Nachweis hilft aber, falls es zur Diskussion kommt.
Nicht jeder Windschaden ist automatisch ein versicherter Sturmschaden. Versichert sind Schäden, die unmittelbar durch einen Sturm ab der vereinbarten Windstärke entstehen. Dazu zählen typischerweise abgedeckte oder abgerissene Dachziegel, heruntergewehte Schornsteinabdeckungen, verbogene oder abgerissene Dachrinnen sowie Schäden, die ein umstürzender Baum oder herabfallende Äste am Dach verursachen.
Auch Folgeschäden gehören dazu: Dringt nach dem Sturm Regen durch die beschädigte Stelle ein und durchnässt Decken oder Wände, ist dieser Wasserschaden am Gebäude in der Regel mitversichert. Nicht ersetzt werden dagegen Schäden, die schon vor dem Sturm bestanden oder auf normalen Verschleiß zurückgehen. Im Zweifel entscheidet, ob der Sturm die alleinige Ursache war – deshalb ist die saubere Trennung von altem und neuem Schaden so wichtig.
Nicht jeder Schaden gehört zur selben Police. Die Faustregel: Alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist, zahlt die Wohngebäudeversicherung; alles, was beweglich in der Wohnung steht, die Hausratversicherung. Die folgende Übersicht zeigt, welche Versicherung typischerweise für welchen Sturmschaden zuständig ist.
| Schaden | Zuständige Versicherung | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Dach, Ziegel, Dachrinne, Schornstein | Wohngebäudeversicherung | Abgedeckte Ziegel, abgerissene Regenrinne |
| Fest verbaute Anlagen (z. B. Solar-/PV-Module) | Wohngebäudeversicherung (Einschluss prüfen) | Vom Sturm gelöste PV-Module |
| Möbel, Elektrogeräte, Teppiche | Hausratversicherung | Durchnässtes Sofa nach Wassereintritt |
| Schaden an fremdem Eigentum | Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht (nur bei Verschulden) | Gelöster Ziegel beschädigt das Nachbarauto |
| Umgestürzter Baum auf dem Dach | Wohngebäudeversicherung | Baum durchschlägt die Dachfläche |
Übersicht als Orientierung; maßgeblich sind stets Ihre Vertragsbedingungen. Stand: Juli 2026.
Ein häufiger Streitpunkt ist der Schaden an fremdem Eigentum – etwa, wenn ein Ziegel auf das Nachbarauto fällt. Hier gilt: Bei reiner höherer Gewalt trägt in der Regel jeder seinen eigenen Schaden. Nur wenn Sie den Schaden hätten abwenden können – etwa weil Ziegel erkennbar lose waren – kann Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht greifen. Regelmäßige Dachwartung beugt genau solchen Fällen vor.
Sobald der Schaden entstanden ist, sind Sie gesetzlich verpflichtet, ihn möglichst gering zu halten. Diese sogenannte Schadenminderungspflicht ist in § 82 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt. In der Praxis heißt das: Ein offenes Loch im Dach decken Sie provisorisch ab – zum Beispiel mit einer Plane –, damit kein Regen nachläuft und der Schaden nicht größer wird.
Wichtig ist die Reihenfolge: Fotografieren Sie den Schaden zuerst, sichern Sie ihn erst danach. Wer die provisorische Notabdichtung nicht selbst übernehmen kann, beauftragt einen Fachbetrieb damit. Kommen Sie der Schadenminderungspflicht gar nicht nach, darf die Versicherung ihre Leistung kürzen. Auch die Verbraucherzentrale und der Bund der Versicherten raten, den Schaden zu dokumentieren und umgehend zu melden.
Die richtige Reihenfolge entscheidet oft darüber, ob die Versicherung reibungslos zahlt. Diese vier Schritte sollten Sie einhalten:
Heben Sie sämtliche Belege, Rechnungen und den Schriftverkehr mit der Versicherung auf. Notieren Sie zudem Datum und Uhrzeit des Unwetters sowie erste Anzeichen im Innenraum, etwa feuchte Stellen an der Decke. Je lückenloser Ihre Dokumentation ist, desto schneller und reibungsloser wird der Sturmschaden am Ende reguliert.
Wie hoch die Erstattung ausfällt, hängt von Ihrem Vertrag ab. Wohngebäudeversicherungen sind in der Regel als gleitende Neuwertversicherung ausgelegt: Sie ersetzen die Kosten, um das beschädigte Dach fachgerecht wiederherzustellen – also den Neuwert der Reparatur und nicht nur den abgenutzten Zeitwert. Voraussetzung ist, dass Sie den Schaden korrekt gemeldet und Ihren Pflichten nachgekommen sind.
Wurde das Dach dagegen erkennbar vernachlässigt oder waren Schäden lange bekannt, kann die Versicherung die Leistung kürzen und unter Umständen nur den Zeitwert erstatten. Ob Neuwert oder Zeitwert gilt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen; die Verbraucherzentrale rät, im Schadenfall genau auf diesen Punkt zu achten. Ein Kostenvoranschlag vom Fachbetrieb schafft hier früh Klarheit und erleichtert der Versicherung die Freigabe.
Ganz verhindern lässt sich ein Sturmschaden nicht – das Risiko senken aber schon. Ein regelmäßig kontrolliertes Dach hält Wind und Wetter deutlich besser stand. Lockere Ziegel, poröse Verklebungen und lose Verblechungen sind die typischen Schwachstellen, an denen ein Sturm ansetzt. Wer sie bei einer regelmäßigen Dachwartung frühzeitig beheben lässt, verringert nicht nur die Schadenwahrscheinlichkeit, sondern steht auch im Versicherungsfall besser da – denn unterlassene Wartung ist ein häufiger Grund für Leistungskürzungen.
Ist der Sturm doch stärker als das Dach, bringen wir es mit einer fachgerechten Dachreparatur wieder in Ordnung. Unterm Strich gilt: Wer den Schaden dokumentiert, seiner Schadenminderungspflicht nachkommt, die Versicherung rechtzeitig einschaltet und die Reparatur einem Fachbetrieb überlässt, bekommt einen Sturmschaden am Dach in aller Regel unkompliziert reguliert.
Als Meisterbetrieb nehmen wir den Sturmschaden fachgerecht auf, erstellen einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag für Ihre Versicherung und führen die Dachreparatur nach deren Freigabe aus. So haben Sie einen Ansprechpartner von der ersten Aufnahme bis zum fertig reparierten Dach – melden Sie sich einfach werktags bei uns.
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Fragen? Schreiben Sie uns per WhatsAppIn der Regel ab Windstärke 8, also ab rund 62 km/h. Viele moderne Tarife leisten bereits ab Windstärke 7. Ob am Schadenstag die nötige Windstärke erreicht wurde, lässt sich über eine Wetterauskunft des Deutschen Wetterdienstes belegen.
Das Gebäude selbst – also Dach, Ziegel, Dachrinne und Schornstein – zahlt die Wohngebäudeversicherung. Für beschädigtes Inventar im Haus, etwa durch eindringendes Regenwasser, kommt die Hausratversicherung auf.
Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos, sichern Sie ihn provisorisch gegen Folgeschäden, melden Sie ihn umgehend Ihrer Versicherung und lassen Sie dauerhafte Reparaturen erst nach deren Freigabe ausführen.
Nach § 82 VVG sind Sie verpflichtet, einen eingetretenen Schaden möglichst gering zu halten – etwa ein Loch im Dach provisorisch abzudecken. Wer dem nicht nachkommt, riskiert, dass die Versicherung ihre Leistung kürzt.
Bei reiner höherer Gewalt trägt in der Regel jeder seinen eigenen Schaden. Konnten Sie den Schaden aber abwenden, etwa weil Ziegel erkennbar lose waren, kann Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht greifen. Regelmäßige Dachwartung beugt solchen Streitfällen vor.
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